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Gymnasium Roth

naturwissenschaftlich-technologisches und sprachliches Gymnasium

Einführungsklasse am Gymnasium Roth

Die Einführungsklasse ist ein wichtiger Beitrag zur Aufstiegsdurchlässigkeit des bayerischen Schulsystems. Sie entspricht der Jahrgangsstufe 10 und ist am Gymnasium Roth eingericht, um Absolventinnen und Absolventen der Realschule, der Wirtschaftsschule und der Mittleren-Reife-Klasse der MIttelschule den Übertritt auf das Gymynium und den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife zu erleichtern.

Einführungsklassen sind ein wichtiger Beitrag zur Aufstiegsdurchlässigkeit des bayerischen Schulsystems. Sie entsprechen bisher der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums, ab dem Schuljahr 2023/24 der 11. Jahrgangsstufe des neuen neunjährigen Gymnasiums. Diese werden an ausgewählten Gymnasien eingerichtet, um Absolventen und Absolventinnen der Realschule, der Wirtschaftsschule und der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule den Übertritt auf das Gymnasium und den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife zu erleichtern.

Einführungsklassen bieten eine optimale Vorbereitung auf die Oberstufe des Gymnasiums. Dabei erlaubt die flexibel gestaltete Stundentafel einen auf die speziellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zugeschnittenen Unterricht. Die Einführung in die Breite der gymnasialen Fächer sichert die für die Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13) vorgesehenen Wahlmöglichkeiten. Darüber hinaus erfolgt in den verbindlichen Abiturfächern Deutsch und Mathematik eine gezielte Förderung. Die erforderliche zweite Fremdsprache kann, falls nötig, auf spätbeginnendem Niveau neu erlernt werden - ohne dass Sprachkenntnisse nachgeholt werden müssen.

Voraussetzungen für die Aufnahme in eine Einführungsklasse sind

  • ein  Mittlerer Schulabschluss und entweder
  • einen Durchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch von mindestens 2,0 ODER
  • ein pädagogisches Gutachten der in der 10. Jahrgangsstufe besuchten Schule, in dem die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums uneingeschränkt bestätigt wird.
  •   ..., dass man das 18. Lebensjahr am 30.09. des Jahres noch nicht vollendet hat (man zu diesem Zeitpunkt noch nicht 18 Jahre alt ist).

Pädagogisches Gutachten herunterladen (PDF)