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Gymnasium Roth

naturwissenschaftlich-technologisches und sprachliches Gymnasium

Hilfen für bedürftige Schüler

Bedürftigen Kindern und Jugendlichen sollen durch das Bildungspaket mit Wirkung vom 01. Januar 2011 Zuschüsse für z. B. die Teilnahme an Klassenfahrten, für das Mittagessen in der Schule oder die Lernförderung zugute kommen.

Anspruch auf diese Leistungen haben Kinder und Jugendliche, deren Familien Hartz IV, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.

Die Leistungen werden nur auf Antrag gewährt. Zuständig für die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind das Jobcenter Roth für Menschen, die Hartz IV-Leistungen beziehen, und das Amt für Senioren und Soziales im Landratsamt Roth für alle übrigen Berechtigten.

Die Antragsunterlagen finden Sie im Internet unter www.landratsamt-roth.de, Stichwort "Bildungspaket". Weitere Informationen erhalten Sie vom Jobcenter Roth (09171/850840) und dem Amt für Senioren und Soziales im Landratsamt Roth (09171/81249).

Allgemeine Informationen zum Bildungs- und.Teilhabepaket finden Sie unter www.bildungspaket.bmas.de.

Ansprechpartner am Gymnasium Roth ist StD Rieß