Zum Hauptinhalt springen

Gymnasium Roth

naturwissenschaftlich-technologisches und sprachliches Gymnasium

Praktika

Gemeinsame Regeln für alle Praktika

  • Das Praktikum dient dem Kennen lernen von Neuem. Aus diesem Grund müssen wir ehemalige Schülerinnen und Schüler unseres Gymnasiums bitten, sich einen Praktikumsplatz an einer anderen Schule zu suchen, um dort neue Erfahrungen zu sammeln. Außerdem ist die Ableistung des Praktikums leider nicht möglich, wenn noch Geschwister von Ihnen Schülerinnen oder Schüler bei uns sind.
  • Während der Ableistung der Praktika ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gemäß § 539 Abs. 1 Nr. 14 RVO gegeben.
  • Bei der Ableistung der Praktika unterstehen Sie den Weisungen des Schulleiters und der betreuenden Lehrerkräfte.
  • Die Schule stellt Ihnen nach erfolgreichem Abschluss des Praktikums eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus.
  • Die erfolgreiche Teilnahme setzt grundsätzlich voraus, dass am Praktikum regelmäßig teilgenommen wurde, die verpflichtenden Unterrichtsversuche durchgeführt und sämtliche im Rahmen des Praktikums gestellten Aufgaben mit zureichendem Ergebnis erledigt wurden.

Orientierungspraktikum nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LPO I

  • Zweck: Kennen lernen des Lehrerberufs aus der Sicht des Lehrers; erste Überprüfung der Eignung für den Lehrerberuf
  • Organisation: Sie suchen sich selbständig, also ohne Einbeziehung des Praktikumsamtes, einen oder mehrere Praktikumsplätze
  • Zeitpunkt: In der vorlesungsfreien Zeit, möglichst vor Beginn des Studiums, spätestens vor Beginn des pädagogisch didaktischen Schulpraktikums. Das Orientierungspraktikum kann entweder ab 1. Oktober oder zu Beginn des 2. Halbjahres (ca. Mitte Februar) abgeleistet werden
  • Ort: An möglichst vielen Schularten oder einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Bedenken Sie, dass Sie das Gymnasium ja schon aus Ihrer eigenen Schulzeit sehr gut kennen, deshalb ist es sinnvoll, sich andere Schularten und deren Methoden etc. anzusehen. Das Orientierungspraktikum muss nicht am Gymnasium abgeleistet werden, wenn Sie den Lehrberuf am Gymnasium anstreben.
  • Dauer: insgesamt drei bis vier Wochen (ca. 20 Stunden pro Woche), die tägliche Anwesenheit an der Schule darf 3 Unterrichtsstunden nicht unterschreiten.
  • Inhalte und Tätigkeiten: Hospitationen, Mithilfe bei der Unterrichtsorganisation, die Übernahme von kleineren Abschnitten innerhalb einer Unterrichtsstunde, Kennen lernen der Struktur einer Schule, Teilnahme an Unterrichtsgängen und Einbindung in Projektarbeit.

Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LPO I

  • Voraussetzung: abgeschlossenes Orientierungspraktikum (der Nachweis über die Ableistung ist vorzulegen).
  • Organisation: Sie suchen sich selbständig eine Praktikumsstelle, das Praktikumsamt erhält die Anmeldung der Schule zur Kenntnisnahme
  • Zeitpunkt: Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum kann am Gymnasium Roth nur zum Frühjahrstermin begonnen werden (Näheres s. unter „Anmeldung“)
  • Dauer: Zeitraum von 150 bis 160 Unterrichtsstunden, die in der Regel im Laufe von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren abgeleistet werden sollen.
  • Inhalte und Tätigkeiten: Im Praktikum haben die Studierenden insbesondere folgende Aufgaben und Studienziele:
    • Einbindung in den Unterricht
    • Beobachtung des Lern- und Sozialverhaltens der Schülerinnen und Schüler
    • Beobachtung des Lehrerinnen- und Lehrerhandelns im Unterricht
    • Kennen lernen verschiedener Lehrerinnen-/Lehrerpersönlichkeiten und Unterrichtsmethoden
    • Sammeln von ersten Erfahrungen bei der individuellen Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler
    • Vorbereitung, Durchführung und Analyse mehrerer eigener Unterrichtsversuche sowie Begleitung und Betreuung von Klassen oder Lerngruppen in angemessenem Umfang
    • Mitgestaltung von Übungseinheiten
    • Kennen lernen außerunterrichtlicher Aufgaben einer Lehrkraft
    • Übernahme von einfachen Organisationsaufgaben und Teilnahme am Prozess der Schulentwicklung als Mitglied der Schulfamilie

Am Ende des Praktikums wird mit der Praktikumteilnehmerin/dem Praktikumsteilnehmer ein Beratungsgespräch hinsichtlich der Eignung für den Lehrberuf geführt.

Nach der Zusage durch uns müssen Sie die Teilnahme dem Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken melden.
Das Download-Formular erhalten Sie auf der Homepage des Praktikumsamts unter http://www.gymnasium.bayern.de/gymnasialnetz/mittelfranken/praktikumsamt. Die Schule muss auf dem Formblatt die Zusage des Praktikums bestätigen. Die Weiterleitung der Anmeldung zum Praktikumsamt erfolgt dann durch das Gymnasium Roth.

Termin: spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme des Praktikums.
 

Anmeldetermine zum Praktikum

Beginn Anfang Oktober: spätestens 01. Juni des vorhergehenden Schuljahres
Beginn 2. Halbjahr: spätestens 01. Dezember

Bewerbung

Interessenten für das Orientierungs- und das schulpädagogisch-didaktische Praktikum können sich 
bis zu den oben genannten Terminen per E-Mail an verwaltung@gymnasium-roth.de bewerben. 
Folgende Angaben werden benötigt: 

  • Name, Vorname
  • E-Mail-Adresse
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • Geburtsdatum
  • Fächer
  • Art des Praktikums
  • Praktikumsbeginn und -dauer
  • Schule, an der das Abitur gemacht wurde

Vor Antritt des Praktikums lesen Sie bitte die „Belehrung für die Beschäftigten in Schulen“ zum Infektionsschutzgesetz aufmerksam durch.

Zum Antritt des Praktikums sind folgende Unterlagen mitzubringen: